Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Nachweis- oder Vermittlertätigkeit als Firma VON BORCHERS-IMMOBILEN erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsberechtigten (z.B. Bevollmächtigten ) erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Der Maklervertrag mit uns / oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposé und seine Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande.

3. Unsere Nachweis- und Vermittlertätigkeit, Exposé. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis- und Vermittlertätigkeit zur Zahlung der in unserem Hause üblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben uns vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt ( z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt ), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

7. Zurückhaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbaren Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig ist.

8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns diese schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens von 3 Tagen ab der Entgegennahme unseres Nachweises / Exposé mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehenden Vorkenntnisse informiert hat.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma VON BORCHERS-IMMOBILIEN in Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Sollte eine oder mehrere der verstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht widerruft.

VON BORCHERS - IMMOBILIEN D-22765 Hamburg-Blankenese Tel. 040 / 34 99 43 140 Fax 040 / 34 99 43 210